Mitwirkung an Kammer für Kriegsdienstverweigerer noch erforderlich?

#1 von MSpanier , 13.06.2010 16:18

Auf Seite 44 des Haushaltsplans steht als eine Aufgabe der Stadtverwaltung folgendes:
"Benennung von ehrenamtlichen Beisitzern in Ausschüssen und Kammern (Kriegsdienstverweigerer etc.)".

Laut <http://www.liberale.de/Hoff-Bundeswehr-a.../index.html> wird der Wehrdienst von 9 auf 6 Monate verkürzt. Angesichts dessen frage ich mich, ob es auch nach Abzug vn Kriegsdienstverweigerern sowieso noch genügend Wehrpflichtige übrigbleiben würden und ob es dann überhaupt noch erforderlich sein wird, Kriegsdienstverweigerungs-Anträge einer Überprüfung zu unterziehen. Wenn nicht, könnte die Stadtverwaltung Wiesloch zukünftig den mit einer Benennung von Beisitzern für Kammern für Kriegsdienstverweigerer verbundenen Aufwand streichen und sich stattdessen sonstigen Aufgaben widmen.

Weiterhin ist laut <http://www.liberale.de/Hoff-Bundeswehr-a.../index.html> im Gespräch, die Wehrpflicht generell auszusetzen. Sollte dies so umgesetzt werden, wird eine Benennung von Beisitzern für eine Kammer für Kriegsdienstverweigerer als eine Aufgabe der Stadtverwaltung Wiesloch erst recht entfallen können.

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