Abwicklung von Geld- und Sachspenden

#1 von MSpanier , 13.06.2010 18:10

Auf Seite 88 des Haushaltsplans steht: "Vereinnahmung von Geldspenden für Dritte und Weiterleitung; Ausstellung von Geld- und
Sachspendenbescheinigungen"

Ist die Stadtverwaltung Wiesloch zu dieser Tätigkeit für Dritte gesetzlich verpflichtet oder übernimmt sie diese Aufgabe freiwillig?
Können für die Stadtverwaltung Aufwand und Kosten reduziert werden, indem diese "Dritten" zukünftig selbst die an sie gerichteten Geldspenden vereinnahmen und ihren Spendern die Spendenbescheinigungen ausstellen?

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